Das Altenpflegegesetz sorgt dafür, dass Altenpflegerinnen und Altenpfleger in allen Bundesländern einheitlich ausgebildet werden.
Es erhöht die Attraktivität der Ausbildung und hat Signalwirkung für die gesellschaftliche Anerkennung des Berufsstandes. Die Berufsbezeichnung „Altenpflegerinnen“ bzw. „Altenpfleger“ ist geschützt.